Der Sportler anerkennt die Anwendbarkeit der nachfolgend aufgelisteten Sanktionen für vorsätzliche oder fahrlässige Widerhandlungen gegen die in vorliegendem Vertrag umschriebenen Pflichten, insbesondere im Falle einer positiven Dopingprobe: • Ausschluss • Verweis und Urteilspublikation • Geldbusse bis CHF 200’000.- • Suspendierung mit zeitlicher Beschränkung oder (im Wiederholungsfall) Disqualifikation auf Lebenszeit Die Sanktionen können miteinander verbunden worden.