Die Entscheide der Disziplinarkammer können an das TAS (Tribunal Arbitral du Sport) weitergezogen werden. Dieses entscheidet endgültig. Der Sportler unterstellt sich ebenfalls der ausschliesslichen Zuständigkeit des TAS als Rechtsmittelbehörde in Sinne eines unabhängigen Schiedsgerichts, unter Ausschluss der staatlichen Gerichte. Anwendbar sind hierbei die Bestimmungen des «Code de l'arbitrage en matière de sport».