20 wird bestraft, wie dies bei einem positiven Befund der Fall wäre. Der Versuch hierzu kann auch bei negativem Befund bestraft worden. Der Sportler unterzieht sich im Falle eines Doping-Verstosses der Sanktion gemäss den Statuten und Reglementen von Anti-Doping Schweiz, der NSK und der FIA. Er erklärt, diese zu kennen. Er anerkennt die ausschliessliche Zuständigkeit der Disziplinarkammer von Antidoping Schweiz zur erstinstanzlichen Beurteilung von Doping-Ver- gehen und unterstellt sich ausdrücklich deren Beurteilungskompetenz.