Rückseite: Der unterzeichnende Sportler verzichtet auf jede Form von Doping. Als Doping gilt die Verwendung von Substanzen aus verbotenen Wirkstoffgruppen und die Anwendung verbotener Methoden entsprechend den jeweils anwendbaren Dopinglisten der WADA, von Antidoping Schweiz und des zuständigen internationalen Verbandes. Der Sportler erklärt sich mit Kontrollen durch die zuständigen Doping-Kontrollbehör- den anlässlich von Wettkämpfen einverstanden: Der Sportler, der sich vorsätzlich einer Doping-Kontrolle widersetzt oder entzieht oder den Zwack derselben vereitelt,