111. Als Autorennfahrer ist die angeschuldigte Person als Freizeitsportler zu betrachten. In sein Hobby Autorennfahren, dass er nur in seiner Freizeit ausübt, investiert er beträchtliche Summen, obwohl es keine Preisgelder oder Sponsoringbeiträge zu verdienen gibt. Er kommt in einem Jahr bei bis zu 16 Rennen von je 1 bis 3 Minuten Dauer und 4 bis 6 Trainings- und Rennläufen auf eine gesamte Cockpitzeit von rund 5 Stunden und 20 Minuten jährlich. Abgesehen davon geht es dem Angeschuldigten bei den Rennen hauptsächlich um das Soziale, um das Zusammensein in der Community rund um die Rennen.