Es gibt keine Beweise und die angeschuldigte Person bestreitet, dass er diese Substanz je bestellt hat. Die angeschuldigte Person hat somit in den Jahren 2017 und 2018 nur legale Produkte von B.________ gekauft. Dass die angeschuldigte Person seine legalen Supplements über WhatsApp kaufte, ist in der Kraftsport-Szene zudem völlig üblich. 108. Zur Abkürzungen OXA führt die angeschuldigte Person aus, dies könne für alles stehen, was mit Sauerstoff zu tun hat, weshalb mit der Abkürzung verschiedene Substanzen oder Supplements gemeint sein könnten.