107. Der Vertreter der angeschuldigten Person bestreitet die Position von SSI, wonach die Abkürzungen OXA, TP und TC für Dopingmittel stehen, und verweist auf die Nachweise der angeschuldigten Person, wonach diese Abkürzungen ausschliesslich für legale Substanzen stehen. Die angeschuldigte Person informierte sich immer über die Inhaltsstoffe von Substanzen und entschied sich konsequent gegen illegale Substanzen. Die Chatnachrichten zu RAD- 140 dienten lediglich zur Information über die Substanz, was nicht illegal ist. Es gibt keine Beweise und die angeschuldigte Person bestreitet, dass er diese Substanz je bestellt hat.