Eventualiter sei dem Angeschuldigten im Falle des Unterliegens die unentgeltliche Rechtspflege zu gewähren. Zur Begründung der Anträge macht die angeschuldigte Person in seinem Schlussvortrag zusammengefasst folgende Ausführungen: 102. Die angeschuldigte Person ist ein leidenschaftlicher Autorennfahrer, der ab und zu ins "Gym" geht und über die sozialen Medien an einen Influencer geraten ist, der über Instagram und WhatsApp Supplements für den Kraftsport verkauft hat. Es ist im Kraftsport und insbeson-