100. Gemäss Art. 10.2.1.1. des Doping-Statuts 2015 wird eine vierjährige Sperre verhängt, wenn der Verstoss gegen Art. 2.2 und Art. 2.6 des Doping-Statuts 2015 keine spezifische Substanz betrifft und der Athlet nicht nachweisen kann, dass der Verstoss nicht vorsätzlich begangen wurde. Vorliegend lassen die Umstände nicht darauf schliessen, dass die angeschuldigte Person nicht vorsätzlich gehandelt hätte. Zudem hat er den Nachweis für nicht vorsätzliches Vorgehen auch nicht erbracht. Demzufolge wird eine Sperre von vier Jahren gegen die angeschuldigten Person und eine Busse von mindestens CHF 100 beantragt.