Die Dauer der Rennen von 1 bis 3 Minuten ändert dies nicht, weil sonst auch ein professioneller Skirennfahrer als Freizeitsportler betrachtet werden müsste, da seine Rennen auch nicht länger als 2:40 Minuten dauern. Abgesehen davon erbringt die angeschuldigte Person auch abseits der Rennen für die Rennvorbereitung einen erheblichen zeitlichen Aufwand für seinen Sport, sodass ihm nicht einmal Zeit bleibt, während der Rennsaison ins Fitnessstudio zu gehen. Dass er kein Preisgeld erhalten hat, ist daher völlig irrelevant.