99. Gemäss Doping-Statut 2021 ist ein Freizeitsportler ein Athlet, der von Antidoping Schweiz in einer Einzelfallbeurteilung als Freizeitsportler qualifiziert wird. Vorliegend wird die angeschuldigte Person aufgrund seines Engagements, der Anzahl Rennen – rund ein Dutzend jährlich – und der insgesamt recht guten Ergebnisse nicht als Freizeitsportler beurteilt. Die Dauer der Rennen von 1 bis 3 Minuten ändert dies nicht, weil sonst auch ein professioneller Skirennfahrer als Freizeitsportler betrachtet werden müsste, da seine Rennen auch nicht länger als 2:40 Minuten dauern.