86. Im Rahmen einer Strafuntersuchung der Kantonspolizei gegen B.________ wurden auf der Website von dessen Online-Shop Angebote von Dopingmitteln gefunden. Bei einer Hausdurchsuchung bei B.________ wurden Dopingmittel beschlagnahmt. Auf dem Telefon von B.________ fand die Polizei einen Chatverlauf mit dem Angeschuldigten, bzw. mit der Telefonnummer, die der Angeschuldigte auf seinen Lizenzanträgen bei ASS angab. Der Angeschuldigte behauptete in seiner ersten schriftlichen Stellungnahme vom 23. Mai 2023, keine Kenntnis von dem Chat zu haben. In seinen späteren Stellungnahmen anerkannte er jedoch, dass dies sein Chat mit B.________ war.