76. Wie er B.________ damals kennenlernte, wusste die angeschuldigte Person nicht mehr. Er bestellte dann aber regelmässig Substanzen bei diesem, weil er angeblich günstige Preise hatte. Er habe aber immer nur natürliche Produkte bestellt und genommen, und keine illegalen Dopingmittel. Über einige Produkte habe er sich informiert und dann, als er erfahren habe, dass es illegale Substanzen sind, davon abgesehen. Die angeschuldigte Person erklärte auch, dass er im laufenden Verfahren wieder mit B.________ im Kontakt stand, um zu eruieren, für welche Mittel die Abkürzungen im Chatverlauf stehen.