Weshalb der Zeuge sich zwar sehr genau an zahlreiche Mittel erinnern konnte, die die angeschuldigte Person in der fraglichen Zeit konsumierte, aber exakt an diejenigen Substanzen nicht, für die gemäss der angeschuldigten Person die Abkürzungen im Chatverlauf mit B.________ standen, also AOR benaGen, TP Vitamin und Testo Charge, konnte der Angeschuldigte nicht erklären. Die angeschuldigte Person konnte auch nicht erklären, weshalb C.________ nichts von seinem Kontakt mit und seinen Bestellungen bei B.________ wusste.