Die angeschuldigte Person führte aus, dass er sich in den Jahren 2017 und 2018 im Kraftsport hauptsächlich von C.________, dem vorgängig angehörten Zeugen beraten liess und sich mit ihm ausgetauscht habe. Weshalb der Zeuge sich zwar sehr genau an zahlreiche Mittel erinnern konnte, die die angeschuldigte Person in der fraglichen Zeit konsumierte, aber exakt an diejenigen Substanzen nicht, für die gemäss der angeschuldigten Person die Abkürzungen im Chatverlauf mit B.________ standen, also AOR benaGen, TP Vitamin und Testo Charge, konnte der Angeschuldigte nicht erklären.