Gemäss TAS 2022/A/8925 sei ein Sportler bei Teilnahme an Wettkämpfen auch auf niedrigem Niveau bereits kein Freizeitsportler mehr. Dass er gemäss seinen Angaben keine Preisgelder gewann, sei irrelevant. 2.3 Parteibefragung der angeschuldigten Person 74. Schliesslich kam es zur Parteibefragung der angeschuldigten Person, der im Rahmen dieser Befragung durch das Gericht, SSI und seinen eigenen Vertreter zusammengefasst folgende Ausführungen machte: