69. Für dieses Verständnis der Abkürzungen spreche, dass B.________ bekannt sei für den Verkauf von Dopingmitteln. Oxandrolon habe sich gemäss Screenshots von Januar 2022 auf der Website von B.________ befunden, Testosteron-Substanzen seien bei einer Hausdurchsuchung durch die Polizei bei ihm gefunden worden. B.________ habe es abgelehnt, im vorliegenden Verfahren für Auskünfte zur Verfügung zu stehen. Das Strafverfahren gegen ihn sei noch nicht abgeschlossen.