66. In den Jahren 2017 und 2018 hätten der Zeuge und die angeschuldigte Person zusammen Kraftsport im Bereich Hypertrophie, d.h. Muskelquerschnittsvergrösserung, trainiert. Dabei hätten sie sich ausgetauscht und er habe die angeschuldigte Person freundschaftlich beraten über Trainingsmethoden, Nahrungsergänzungsmittel und die Ernährung generell. Der Zeuge gab an, gemäss eigener Einschätzung mit «relativ grosser Gewissheit» sagen zu können, dass die angeschuldigte Person in der Zeit von 2017 und 2018 kontinuierlich folgende Substanzen konsumierte: Whey-Proteinisolate; Kreatin-Monohydrat; Beta-Alanin, diverse BCAA