64. Der Zeuge gab an, er sei ausgebildeter Fitnessinstruktor mit mehrjähriger Berufserfahrung. Er kenne die angeschuldigte Person bereits seit einigen Jahren, sie hätten sich über ihre gemeinsame Vorliebe für Kraftsport und Motorsport kennengelernt und würden im Rahmen dieser Sportarten eine freundschaftliche Beziehung pflegen. Er betrachte die angeschuldigte Person im Autorennsport als Enthusiast und Amateursportler, der einen grossen Zeitaufwand für die Ausübung seines Sports betreibe.