63. Nach den Eröffnungsplädoyers der Parteien wurde der von der angeschuldigten Person aufgerufene Zeuge, C.________, per Video-Konferenz durch das Gericht befragt. Der Angeschuldigte und SSI hatten die Möglichkeit, Anschlussfragen zu stellen. Der Zeuge machte zusammengefasst folgende Ausführungen.