Offensichtlich aus einem Versehen seien die fraglichen Dokumente von SSI hingegen dem SSG nicht eingereicht worden, bzw. erst auf Antrag des SSG mit E-Mail vom 24. Januar 2025. Das Panel ist aber einstimmig der Ansicht, selber seither ausreichend Zeit gehabt zu haben, die fraglichen Dokumente zu studieren. Demzufolge entschied das Gericht, die fraglichen Dokumente zu den Akten zu nehmen, an der Durchführung der mündlichen Hauptverhandlung festzuhalten und demgemäss die Anträge der angeschuldigten Person vom 29. Januar 2024 abzuweisen.