57. Mit E-Mail vom 30. Januar 2025 informierte das SSG die Parteien, das Panel habe entschieden, den Verhandlungstermin am 4. Februar 2025 aufrechtzuerhalten und die weiteren Anträge der angeschuldigten Person vom 29. Januar 2025 im Rahmen der Verhandlung als Teil der Einleitung zu behandeln. 58. Mit E-Mails vom 31. Januar 2025 und vom 3. Februar 2025 reichte die angeschuldigte Person seinerseits zwei neue Dokumente ein, namentlich ein Bild der Verpackung eines Supplements namens «Testo Enhancer» sowie zwei Screenshots einer Instagram-Story von «sports-nutritions.com». 2. Mündliche Hauptverhandlung