51. Gleichentags informierte der Vertreter der angeschuldigten Person das Gericht, dass die Frau der angeschuldigten Person in Erwartung und der 16. Januar 2024 der Geburtstermin sei, weshalb um Ansetzung der mündlichen Verhandlung frühestens ab 1. Februar 2025 gebeten werde. 52. Mit Schreiben vom 19. Dezember 2024 stellte der Vertreter der angeschuldigten Person den Beweisantrag, es sei C.________ anlässlich der mündlichen Verhandlung als Zeuge zu befragen. Weitere Ergänzungsbegehren stellte der Angeschuldigte nicht. 53. SSI verzichtete mit Schreiben vom 19. Dezember 2024 auf Ergänzungsbegehren.