47. Mit Verfügung vom 4. Dezember 2024 informierte das SSG die angeschuldigte Person, dass sein Antrag auf einen Pro Bono Anwalt gutgeheissen werde und er sich durch Rechtsanwalt Sridar Paramalingam, Nordwand Law LLC [...], vertreten lassen könne. 48. Am 5. Dezember 2025 reichte der vorgenannte Rechtsanwalt eine von der angeschuldigten Person unterzeichnete Vollmacht ein, die ihn zur Vertretung der angeschuldigten Person im vorliegenden Verfahren ermächtigte.