9 44. Mit Schreiben vom 31. Oktober 2024 verzichtete ASS im vorliegenden Verfahren auf die Parteistellung. 45. SSI nahm am 1. November 2024 schriftlich Stellung und verwies vollumfänglich auf den Eröffnungsantrag vom 26. April 2024 (siehe dazu oben Rz. 23 ff.). 46. Mit E-Mail vom 4. November 2024 beantragte die angeschuldigte Person, durch einen Pro Bono Anwalt vertreten zu werden.