42. Schliesslich führte die angeschuldigte Person aus, der Missbrauch von Dopingmitteln verschaffe im Motorsport keine Vorteile. Das Körpergewicht des Fahrers sei im Motorsport ein bedeutender Faktor. Durch Hypertrophie-Training und die Verwendung von anabolen Steroiden würde das Körpergewicht des Fahrers zunehmen, was im Motorsport nachteilig wäre. 43. Mit zwei weiteren Schreiben ebenfalls vom 16. Oktober 2024 beantragte die angeschuldigte Person die unentgeltliche Rechtspflege und erklärte sein Einverständnis zu einem Zirkularentscheid.