37. In demselben Schreiben wurde der betreffenden nationalen Sportorganisation, ASS, eine Frist von zehn Arbeitstagen angesetzt, um schriftlich die Parteistellung zu beantragen, und den Parteien, i.e. der angeschuldigten Person und SSI, wurde eine Frist bis 4. November 2024 zur Stellungnahme angesetzt. Innert derselben Frist wurden die Parteien eingeladen, ihre Zustimmung zu einem Zirkularentscheid zu geben. Die Parteien wurden schliesslich auf die Möglichkeit eines Beistands sowie der unentgeltlichen Rechtspflege hingewiesen.