33. Mit Bezug auf eine Busse gegen die angeschuldigte Person verwies SSI auf Art. 10.10 des Doping-Statuts 2015 und behielt sich vor, nach Erhalt von Informationen über das Einkommen des Angeschuldigten im Jahr 2023 bis zum Abschluss des Verfahrens Ausführungen zur Höhe einer Busse vorzunehmen, resp. damit einhergehende Rechtsbegehren zu stellen.