7 Freizeitsportler begangen wird, keine Missbrauchssubstanz betrifft, und der Freizeitsportler nachweisen kann, dass kein grobes Verschulden vorliegt. 30. Gemäss Anhang Definitionen des Doping-Status 2021 gilt ein Athlet als Freizeitsportler, der von Swiss Sport Integrity im Rahmen einer Einzelfallbeurteilung als Freizeitsportler qualifiziert wird.