29. Weiter führt SSI aus, gemäss dem lex mitior Prinzip könne bezüglich der Sanktion das Do- ping-Statut 2021 angewendet werden, wenn dieses eine mildere Sanktion vorsehe, und verweist auf Art. 10.6.1.3 des Doping-Statuts 2021, wonach die Sanktion je nach Schwere des Verschuldens mindestens in einer Verwarnung ohne Sperre und höchstens in einer Sperre von zwei Jahren besteht, wenn der Verstoss gegen Anti-Doping-Bestimmungen von einem