2, Seite 4 der Dopingliste 2018). Die Erklärungen der angeschuldigten Person in dessen Stellungnahmen zu den alternativen Produkten seien Schutzbehauptungen, da er diese legalen Substanzen einfach Online hätte bestellen können, ohne diese per WhatsApp über einen Verkäufer zu bestellen. 27. Im Ergebnis wirft SSI der angeschuldigten Person vor, zumindest Oxandrolon und Testosteron Cypionat, also zwei verbotene Substanzen, besessen und verwendet zu haben, womit Art. 2.6 (Besitz) und Art. 2.2 (Verwendung) des Doping-Statuts 2015 erfüllt seien.