Er habe sich zu Nebenwirkungen und Zulässigkeit beraten lassen. Als ihm erklärt worden sei, dass Sarms auf der Dopingliste seien und Nebenwirkungen haben könnten, sei dieses Thema für ihn erledigt gewesen. Zur Stellungnahme bezüglich eines letzten Produkts bat der Angeschuldigte nochmals um eine Fristerstreckung bis Ende August 2023. 19. Mit Schreiben vom 28. Juli 2023 gewährte SSI eine letzte Fristerstreckung bis zum 31. August 2023.