15. Mit Schreiben vom 14. Juni 2023 forderte SSI die angeschuldigte Person auf, bis zum 26. Juni 2023 Beweismittel bzw. Erläuterungen für die Verwendung der genannten Peptide vorzulegen, so insbesondere ein ärztliches Attest, aus dem hervorgeht, dass er seine Verletzung mit diesen Peptiden behandeln müsse, sowie eine Kopie der entsprechenden Verpackung.