4 12. In einem undatierten, bei SSI am 23. Mai 2023 eingegangenen Schreiben gab die angeschuldigte Person an, den fraglichen Chatverlauf nicht zu kennen, bat um Zustellung der vollständigen Akten und Erstreckung der Frist zur allfälligen Stellungnahme. 13. Am 24. Mai 2023 sendete SSI der angeschuldigten Person den Chatverlauf zwischen dem Angeschuldigten und B.________ und erstreckte die Frist zur schriftlichen Stellungnahme bis 8. Juni 2023.