3. Auto Sport Schweiz GmbH («ASS») ist der Schweizer Verband des Autosports. ASS hat auf die Teilnahme an diesem Verfahren verzichtet. 4. SSI und die angeschuldigte Person werden im Folgenden gemeinsam als "Parteien" bezeichnet. II. Sachverhalt und Prozessgeschichte 5. Das vorliegende Verfahren betrifft einen potenziellen Verstoss gegen das Doping-Statut von Swiss Olympic vom 1. Januar 2015 ("Doping-Statut 2015").