{"Signatur": "TA_SST_001", "Spider": "TA_SST", "Datum": "2025-04-14", "PDF": {"Datei": "TA_SST/TA_SST_001_SSG-2024-DO-25_2025-04-14.pdf", "URL": "https://www.sportstribunal.ch/customer/files/82/SSG-2024-DO-25---Entscheid-vom-14-04-2025_Anonymisiert.pdf", "Checksum": "05f8bca744609d561db344d9fdc52584"}, "Scrapedate": "2026-04-09", "Num": ["SSG 2024/DO/25"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Schiedsgerichte Schweizer Sportgericht 14.04.2025 SSG 2024/DO/25"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Tribunaux d'arbitrage Tribunal du sport suisse 14.04.2025 SSG 2024/DO/25"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Tribunali arbitrali Tribunale dello sport svizzero 14.04.2025 SSG 2024/DO/25"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Schiedsgerichte Schweizer Sportgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Tribunaux d'arbitrage Tribunal du sport suisse "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Tribunali arbitrali Tribunale dello sport svizzero "}], "ScrapyJob": "446973/77/350", "Zeit UTC": "09.04.2026 16:16:56", "Checksum": "15e869544845e0df92d1b7ca7f5b797b", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Schiedsgerichte Schweizer Sportgericht 14.04.2025 SSG 2024/DO/25\n\n81. Zur Ausübung des Rennsports führt die angeschuldigte Person aus, er habe 2013 in Hockenheim den Rennlizenzkurs gemacht. Seit 2015 habe er in seiner Freizeit einen Peugeot 106\nzum Rennauto umgebaut. Da dies ein ehemaliges Strassenfahrzeug sei, dass getuned wurde,\nfahre er damit in der Kategorie E1, einer gemäss eigenen Aussage der angeschuldigten Person ziemlich hohen nationalen Rennkategorie.\n\n82. Das Fahrzeug dürfe gemäss den Reglementen nur etwa 600 kg Gewicht haben, deshalb sei\nes wichtig, dass man als Fahrer nicht zu schwer sei. Die Rennstrecken, auf denen er gefahren\nsei, seien etwa 3 bis 4 Kilometer lang, die Fahrzeit betrage eine bis drei Minuten. Je nach\nRennen fahre man die Strecke mit den Trainingsläufen insgesamt vier bis sechs mal an einem\n\n14\nWochenende. Dies ergebe eine Cockpit-Zeit von höchstens 20 Minuten pro Rennwochenende. Andere Trainingsmöglichkeiten gebe es nicht. Jährlich gebe es etwa 16 Rennen, an\nallen habe er aber nicht teilnehmen können.\n\n83. 2017 habe er an 12 Rennen teilgenommen. Ein Team habe er nicht, er habe immer alles\nselber gemacht, vorbereitet, gepackt etc., was ein sehr grosser zeitlicher Aufwand bedeute.\nSein finanzieller Aufwand pro Jahr habe sich auf CHF 5'000 bis 10'000 belaufen. Alleine die\nStartgelder würden sich bereits auf CHF 300 bis 450 pro Rennen belaufen. Bisher habe er\neinmal ein Rennen gewonnen. Preisgelder, Sponsoring-Einnahmen oder einen anderen finanziellen Anreiz habe es für ihn nicht gegeben. Er habe diesen Sport vor allem betrieben\nwegen dem Zusammensein an den Rennwochenenden und wegen den Freundschaften, die\nsich in diesem Umfeld ergaben.\n\n84. An den Rennen sei immer ein Raum mit Dopingkontrolle angeschrieben gewesen, er habe\naber nie eine Dopingkontrolle machen müssen. Aktuell und seit 2024 habe er aus familiären\nGründen keine Lizenz mehr von ASS und könne daher auch keine Rennen mehr fahren, da\ndazu eine Lizenz vorausgesetzt sei.\n\n2.4 Schlussvortrag SSI\n\n85. Nach der Parteibefragung wurde die Verhandlung für rund eine Stunde unterbrochen, bevor\ndie Schlussvorträge gehalten wurden. SSI macht dabei zusammengefasst folgende Ausführungen:\n\n86. Im Rahmen einer Strafuntersuchung der Kantonspolizei gegen B.________ wurden auf der\nWebsite von dessen Online-Shop Angebote von Dopingmitteln gefunden. Bei einer Hausdurchsuchung bei B.________ wurden Dopingmittel beschlagnahmt. Auf dem Telefon von\nB.________ fand die Polizei einen Chatverlauf mit dem Angeschuldigten, bzw. mit der Telefonnummer, die der Angeschuldigte auf seinen Lizenzanträgen bei ASS angab. Der Angeschuldigte behauptete in seiner ersten schriftlichen Stellungnahme vom 23. Mai 2023, keine\nKenntnis von dem Chat zu haben. In seinen späteren Stellungnahmen anerkannte er jedoch,\ndass dies sein Chat mit B.________ war.\n\n87. Gemäss dem Chatverlauf bestellte der Angeschuldigte am 20. Mai 2017 «Oxa», am 7. Oktober 2017 bestätigte er, dass er gerade «Oxa» verwende, und am 14. November 2017 fragte\ner nach seiner nächsten «Oxa»-Bestellung. Gemäss der Aussage der angeschuldigten Person\nstand «Oxa» für Oxalacetat, und er nahm dieses im Winter, um nicht krank zu werden.\n\n88. Am 16. Januar 2018 bestellte die angeschuldigte Person «TP,» in den Wochen danach fragte\ner mehrmals nach, wann das «TP» kommen werde. Am 1. Mai 2028 erwähnte die angeschuldigte Person, dass er nach der Rennsaison «TC und TP» zu verwenden plant. Am 1.\nNovember 2018 schreibt die angeschuldigte Person im Chat, dass er alle sieben Tage 175mg\n«TC» genommen habe. Gemäss der üblichen Dosierung von Testosteron Cypionat sollte alle\nzwei Wochen eine intra-muskuläre Injektion von 200mg erfolgen. Die Dosis der angeschuldigten Person von 175mg ist zwar zu hoch, aber immer noch im üblichen Dosierungsbereich.\nVon Testo Charge hingegen, der Substanz, die gemäss der angeschuldigten Person für TC\nsteht, werden während vier bis sechs Wochen täglich zwei bis drei Kapseln genommen. Auf\ndem von der angeschuldigten Person am 31. Januar 2025 eingereichten Bild von Test Enhancer ist zur Dosierung zu sehen, dass täglich während 5 Tagen eine Kapsel genommen wird,\ndanach 2 Tage Pause. Die angeschuldigte Person schreibt im Chat jedoch von 150ml alle 5\nTage. Demzufolge spricht die Dosierung von TC gemäss den Angaben der angeschuldigten\nPerson im Chat viel eher für den Konsum von Testosteron Cypionat als von Testo Charge.\n\n15\n89. Gemäss Nachricht vom 16. Januar 2018 hat die angeschuldigte Person für 40 Ampullen «TP»\nden Preis von CHF 280 bezahlt. Dieser Preis entspricht genau einer Packung Testosteron\nPropionat. Eine Packung TP Vitamin kostet hingegen nur CHF 20. Es ist nicht glaubwürdig,\ndass die angeschuldigte Person Vitamine zu einem zehnfach überhöhten Preis bestellt hat.\n\n90. Zudem tauschte sich die angeschuldigte Person im Chat mit B.________ über die Wirkungen\nund Bestellmöglichkeiten von RAD-140, einem anabolen Steroid, aus.\n\n"}