{"Signatur": "TA_SST_001", "Spider": "TA_SST", "Datum": "2025-04-14", "PDF": {"Datei": "TA_SST/TA_SST_001_SSG-2024-DO-25_2025-04-14.pdf", "URL": "https://www.sportstribunal.ch/customer/files/82/SSG-2024-DO-25---Entscheid-vom-14-04-2025_Anonymisiert.pdf", "Checksum": "05f8bca744609d561db344d9fdc52584"}, "Scrapedate": "2026-04-09", "Num": ["SSG 2024/DO/25"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Schiedsgerichte Schweizer Sportgericht 14.04.2025 SSG 2024/DO/25"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Tribunaux d'arbitrage Tribunal du sport suisse 14.04.2025 SSG 2024/DO/25"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Tribunali arbitrali Tribunale dello sport svizzero 14.04.2025 SSG 2024/DO/25"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Schiedsgerichte Schweizer Sportgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Tribunaux d'arbitrage Tribunal du sport suisse "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Tribunali arbitrali Tribunale dello sport svizzero "}], "ScrapyJob": "446973/77/350", "Zeit UTC": "09.04.2026 16:16:56", "Checksum": "15e869544845e0df92d1b7ca7f5b797b", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Schiedsgerichte Schweizer Sportgericht 14.04.2025 SSG 2024/DO/25\n\n71. Auch die Mengen würden für illegale Dopingsubstanzen sprechen. Gemäss dem Chatverlauf\nhabe die angeschuldigte Person alle sieben Tage 175 mg TC genommen. Die übliche Dosierung von Testosteron Cypionat sei alle zwei Wochen 200 mg mittels Injektion. Die Dosierung\nder gemäss der angeschuldigten Person angeblich gemeinten Substanz Testo Charge sei hingegen zwei bis drei Kapseln pro Tag. Zudem habe die angeschuldigte Person gemäss Chatverlauf alle 5 Tage 150 ml TE genommen. Die Dosierung von Testo Enhancer gemäss Beilage\nder angeschuldigten Person vom 31. Januar 2025 sei hingegen 1 Kapsel pro Tag während 5\nTagen.\n\n72. Der vorliegende Fall beruhe zwar nur auf Indizien und Vermutungen, weil im Unterschied zu\nanderen Dopingfällen kein Dopingtest vorliege, aber dennoch auf mehr als blossen Behauptungen. Da als Beweis im Dopingverfahren die überwiegende Wahrscheinlichkeit ausreiche\nund die absolute Gewissheit nicht vorausgesetzt sei, seien die Indizien und das ganze Bild\naus Sicht von SSI ausreichend für eine Verfahrenseröffnung und eine Verurteilung des Angeschuldigten.\n\n73. Zur Frage, weshalb die angeschuldigte Person nicht als Freizeitsportler zu betrachten sei,\nführte SSI aus, es werde nicht zwischen Freizeitsportler und Profisportler unterschieden, da\nes viele Sportler gebe, die nicht Profisportler seien. Die Qualifikation als Freizeitsportler\nwerde von SSI im Sinne einer Einzelfallbeurteilung gemacht. Die angeschuldigte Person sei\nnicht als Freizeitsportler zu qualifizieren, da er viel Zeit und Energie in seinen Sport investiere\nund an vielen Rennen teilnehme. Gemäss TAS 2022/A/8925 sei ein Sportler bei Teilnahme\nan Wettkämpfen auch auf niedrigem Niveau bereits kein Freizeitsportler mehr. Dass er gemäss seinen Angaben keine Preisgelder gewann, sei irrelevant.\n\n2.3 Parteibefragung der angeschuldigten Person\n\n74. Schliesslich kam es zur Parteibefragung der angeschuldigten Person, der im Rahmen dieser\nBefragung durch das Gericht, SSI und seinen eigenen Vertreter zusammengefasst folgende\nAusführungen machte:\n\n13\n75. Die angeschuldigte Person führte aus, dass er sich in den Jahren 2017 und 2018 im Kraftsport\nhauptsächlich von C.________, dem vorgängig angehörten Zeugen beraten liess und sich\nmit ihm ausgetauscht habe. Weshalb der Zeuge sich zwar sehr genau an zahlreiche Mittel\nerinnern konnte, die die angeschuldigte Person in der fraglichen Zeit konsumierte, aber\nexakt an diejenigen Substanzen nicht, für die gemäss der angeschuldigten Person die Abkürzungen im Chatverlauf mit B.________ standen, also AOR benaGen, TP Vitamin und Testo\nCharge, konnte der Angeschuldigte nicht erklären. Die angeschuldigte Person konnte auch\nnicht erklären, weshalb C.________ nichts von seinem Kontakt mit und seinen Bestellungen\nbei B.________ wusste.\n\n76. Wie er B.________ damals kennenlernte, wusste die angeschuldigte Person nicht mehr. Er\nbestellte dann aber regelmässig Substanzen bei diesem, weil er angeblich günstige Preise\nhatte. Er habe aber immer nur natürliche Produkte bestellt und genommen, und keine illegalen Dopingmittel. Über einige Produkte habe er sich informiert und dann, als er erfahren\nhabe, dass es illegale Substanzen sind, davon abgesehen. Die angeschuldigte Person erklärte\nauch, dass er im laufenden Verfahren wieder mit B.________ im Kontakt stand, um zu eruieren, für welche Mittel die Abkürzungen im Chatverlauf stehen.\n\n77. Zur Dosierung der Substanz Testo Charge erklärte die angeschuldigte Person zunächst, er\nhabe einmal täglich während fünf Tagen eine Kapsel genommen, danach zwei Tage keine,\ndann wieder täglich eine Kapsel während fünf Tagen etc., so wie es auf der Packung stand.\nSpäter hingegen erklärte er, täglich ohne Unterbruch eine Kapsel genommen zu haben: Dies\ndeshalb, weil in einer 200mg Kapsel von Testo Charge 25mg Laxogenin beinhaltet seien, welches letztlich die entscheidende Substanz sei. Indem er täglich ohne Unterbruch eine Kapsel\nTesto Charge nahm, habe dies die 175mg alle sieben Tage ergeben, wie in der Nachricht im\nChatverlauf vom 1. November 2018 von B.________ angeordnet, wonach er alle sieben Tage\n175mg TC nehmen solle. Gegenüber dem, was auf der Packung stand (einmal täglich während fünf Tagen eine Kapsel, danach zwei Tage keine), sei dies aber offensichtlich eine Überdosierung gewesen.\n\n78. Von Testo Charge habe er auf TE (Testo Enhancer) gewechselt, weil Testo Charge irgendwann\nnicht mehr verfügbar gewesen sei. Vom Testo Enhancer habe er gemäss der Angabe auf der\nVerpackung einmal täglich während fünf Tagen eine Kapsel genommen, danach zwei Tage\nkeine usw. Indem in einer Kapsel Testo Enhancer 30 mg Laxogenin enthalten seien, habe er\nso wöchentlich 150 mg Laxogenin genommen.\n\n79. Für das TP Vitamin habe er für eine Packung von 10 Kapseln CHF°70 bezahlt.\n\n80. Im Chatverlauf in der Nachricht vom 1. Mai 2018 habe er geschrieben, dass er das TC und\ndas TP erst nach der Rennsaison wieder nehme. Dies deshalb, weil er während der Rennsaison wegen dem Rennsport keine Zeit hatte, um ins Fitnessstudio zu gehen und zu trainieren.\n\n"}