{"Signatur": "TA_SST_001", "Spider": "TA_SST", "Datum": "2025-04-14", "PDF": {"Datei": "TA_SST/TA_SST_001_SSG-2024-DO-25_2025-04-14.pdf", "URL": "https://www.sportstribunal.ch/customer/files/82/SSG-2024-DO-25---Entscheid-vom-14-04-2025_Anonymisiert.pdf", "Checksum": "05f8bca744609d561db344d9fdc52584"}, "Scrapedate": "2026-04-09", "Num": ["SSG 2024/DO/25"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Schiedsgerichte Schweizer Sportgericht 14.04.2025 SSG 2024/DO/25"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Tribunaux d'arbitrage Tribunal du sport suisse 14.04.2025 SSG 2024/DO/25"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Tribunali arbitrali Tribunale dello sport svizzero 14.04.2025 SSG 2024/DO/25"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Schiedsgerichte Schweizer Sportgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Tribunaux d'arbitrage Tribunal du sport suisse "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Tribunali arbitrali Tribunale dello sport svizzero "}], "ScrapyJob": "446973/77/350", "Zeit UTC": "09.04.2026 16:16:56", "Checksum": "15e869544845e0df92d1b7ca7f5b797b", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Schiedsgerichte Schweizer Sportgericht 14.04.2025 SSG 2024/DO/25\n\n 7. März 2018\nB.________: «Ist am Zoll hängengeblieben»\n\n1. Mai 2018\nB.________: Foto des Produkts OXY-BLACK mit Text:\nStärkstes Pro Hormon\nNur für erfahrene Athleten\nBei Interesse melden\n[...]\nA.________: «Danke aber ich passe... Hab ja doch das TC und TP für nach der\nRennsaison »\n\n23. Mai 2018\nA.________: Foto von einem Behälter mit RAD-140\n\n24. Mai 2018\nA.________: «Hast du mir noch den link?»\nB.________: «https://buy-as.net »\n\n28. Oktober 2018\nA.________: «Wie hast du heute Abend Zeit? Und wo?\nNoch etwas anderes, kommst du an TE, hab ein neues aber bin\nüberzeugt das die Qualität nicht stimmt und es ein fake ist...\n[unerkenntliches Emoji]».\n\n1. November 2018\nA.________: «Kanst du mir kurz einen rat geben? Bemim TC hab ich alle 7 Tag\n175mg genomen.\nWas macht mehr sinn in meinem fall mitem TE wie bisher oder\nalle 5 Tage z.B 150mg?\nVielen Dank für dein tip ».\n\n2. Untersuchungsverfahren durch SSI\n\n9. Am 28. September 2022 erkundigte sich SSI bei ASS, ob die angeschuldigte Person lizenziert\nsei.\n\n10. Am 3. Oktober 2022 teilte ASS mit, die angeschuldigte Person habe seit 2017 stets über eine\nnationale Rennlizenz verfügt.\n\n11. Am 9. Mai 2023 informierte SSI die angeschuldigte Person schriftlich über den Vorwurf des\npotenziellen Verstosses gegen Art. 2.2 und Art. 2.6. des Doping-Statuts 2015 beruhend auf\ndem Chatverlauf zwischen der angeschuldigten Person und B.________ und gab ihm die\nMöglichkeit zur schriftlichen Stellungnahme bis 22. Mai 2023.\n\n4\n12. In einem undatierten, bei SSI am 23. Mai 2023 eingegangenen Schreiben gab die angeschuldigte Person an, den fraglichen Chatverlauf nicht zu kennen, bat um Zustellung der vollständigen Akten und Erstreckung der Frist zur allfälligen Stellungnahme.\n\n13. Am 24. Mai 2023 sendete SSI der angeschuldigten Person den Chatverlauf zwischen dem\nAngeschuldigten und B.________ und erstreckte die Frist zur schriftlichen Stellungnahme\nbis 8. Juni 2023.\n\n14. In einem weiteren undatierten, bei SSI am 9. Juni 2023 eingegangenen Schreiben bestritt\ndie angeschuldigte Person die Vorwürfe und stellte sich zusammengefasst auf den Standpunkt, in den Jahren 2016 bis 2018 nur Produkte erworben und konsumiert zu haben, die\nweder dem SpoFöG noch dem Doping-Statut unterstehen. Nur für kurze Zeit habe er zur\nBehandlung einer Verletzung Peptide erhalten. Zudem erklärte er, er sei Freizeitsportler und\nkein Mitglied des ASS, und die Lizenzen des ASS würden jeweils automatisch per 31.12. eines\nJahres enden und seien in den Jahren 2017 und 2018 erst ab März 2017 bzw. April 2018\ngültig gewesen, weshalb er bezweifle, in den übrigen Monaten dem Doping-Statut zu unterstehen.\n\n15. Mit Schreiben vom 14. Juni 2023 forderte SSI die angeschuldigte Person auf, bis zum 26. Juni\n2023 Beweismittel bzw. Erläuterungen für die Verwendung der genannten Peptide vorzulegen, so insbesondere ein ärztliches Attest, aus dem hervorgeht, dass er seine Verletzung mit\ndiesen Peptiden behandeln müsse, sowie eine Kopie der entsprechenden Verpackung.\n\n16. In einem undatierten, bei SSI am 27. Juni 2023 eingegangenen Schreiben stellte sich die angeschuldigte Person auf den Standpunkt, er sei kein Athlet und betreibe Fitnesssport lediglich zum Ausgleich. Um von seinem damaligen Coach in Erfahrung zu bringen, welche Supplemente er in der fraglichen Zeit bezogen habe, bat er um eine Fristerstreckung bis Ende Juli\n2023. Bezüglich Peptide anerkannte er die Verwendung des Mittels Collagen Peptides des\nHerstellers Applied Nutrition, wofür seines Erachtens kein ärztliches Attest notwendig sei.\nDen Besitz oder die Anwendung von Testosteron stritt er ab.\n\n17. Mit Schreiben vom 27. Juni 2023 gewährte SSI eine Fristerstreckung bis zum 31. Juli 2023.\n\n18. In einem undatierten, bei SSI am 28. Juli 2023 eingegangenen Schreiben machte die angeschuldigte Person bezüglich der konkreten Substanzen folgendes geltend:\n\n• OXA: Verweis auf AOR benaGen (Oxalacetat). Dies sei ihm empfohlen worden, da er\ndamals im Winter viel erkältet gewesen sei;\n• TP: Verweis auf T.P. Drug Vitamin B6 Trivit-B 100mg pro Ampulle. Beim Erhalt habe er\nbemerkt, dass dies zur Injektion anstatt zur oralen Einnahme sei, weshalb er das Produkt nie verwendet und später entsorgt habe;\n• Peptide: Dies seien bloss Proteinkonzentrate;\n• Sarms: Er habe sich zu Nebenwirkungen und Zulässigkeit beraten lassen. Als ihm erklärt worden sei, dass Sarms auf der Dopingliste seien und Nebenwirkungen haben\nkönnten, sei dieses Thema für ihn erledigt gewesen.\n\nZur Stellungnahme bezüglich eines letzten Produkts bat der Angeschuldigte nochmals um\neine Fristerstreckung bis Ende August 2023.\n\n19. Mit Schreiben vom 28. Juli 2023 gewährte SSI eine letzte Fristerstreckung bis zum 31. August\n2023.\n\n5\n20. In einem undatierten, bei SSI am 1. September 2023 eingegangenen Schreiben machte die\nangeschuldigte Person geltend:\n\n"}