42. Im "Antrag auf Einstellung des Disziplinarverfahrens" vom 10. Februar 2025 hat SSI beantragt, es seien keine Verfahrenskosten zu sprechen. Eventualer seien die Verfahrenskosten in Anwendung von Ziffer 9 der Vereinbarung gesamthaft A._____ aufzuerlegen. In Ziffer 9 der Vereinbarung ist festgehalten «Der Athlet akzeptiert, allfällige Verfahrenskosten vor dem Sportgericht zu tragen. Swiss Sport Integrity muss keine Verfahrenskosten vor dem Schweizer Sportgericht bezahlen. Sollte das Schweizer Sportgericht Swiss Sport Integrity (einen Teil der) Verfahrenskosten auferlegen, sind diese vollumfänglich durch den Athleten zu ersetzen».