Der Antrag wurde von SSI nicht begründet. Unter Berücksichtigung der Umstände des vorliegenden Verfahrens, insbesondere der Bestellung eines Gerichts, den mehrmaligen Fristerstreckungen sowie der Sistierung des Verfahrens zur Führung von Vergleichsverhandlungen zu einem weit fortgeschrittenen Verfahrenszeitpunkt und dessen Erledigung infolge Gegenstandslosigkeit werden die Kosten für das Verfahren vor dem Schweizer Sportgericht auf CHF 200.00 festgelegt, wobei festzuhalten ist, dass dieser Betrag bei weitem nicht kostendeckend ist. 2. Verteilung der Verfahrenskosten