IV. Einstellung des Verfahrens und Konsequenzen 37. Mit Email vom 10. Februar 2025 bestätigt der Direktor der Stiftung Schweizer Sportgericht den Eingang des Antrags auf Einstellung des Verfahrens SSG 2024/DO/24 und teilte mit, dass der vorsitzende Richter in Kürze über die Einstellung des Verfahrens und die Kosten gemäss Art. 22 VerfRegl bzw. Art. 25 VerfRegl entscheide.