36. Mit Eingabe vom 10. Februar 2025 erklärte die Antragstellerin, dass sie mit der angeschuldigten Person eine Vereinbarung treffen konnte und reichte die unterzeichnete Vereinbarung dem Gericht ein. Gleichzeitig erklärte sie mit Verweis auf Ziffer 11 der Vereinbarung, dass sie ihren Antrag auf Eröffnung eines Disziplinarverfahrens zurückziehe und beantragte: "1. Das Disziplinarverfahren SSG 2024/DO/24 – SSI v. A._____ sei einzustellen; 2. Es seien keine Verfahrenskosten zu sprechen. Eventualiter seien die Verfahrenskosten in Anwendung von Ziffer 9 der Vereinbarung gesamthaft A._____ aufzuerlegen."