5 30. Mit Email vom 8. Januar 2025 beantragte der Rechtsvertreter der angeschuldigten Person in Absprache mit der Antragstellerin die Sistierung des Verfahrens zum Zwecke von Vergleichsverhandlungen bis zum 8. Februar 2025. Die Antragstellerin bestÃĪtigte dies mit Email vom 8. Januar 2025 und beantragte ebenfalls eine Sistierung des Verfahrens bis zum 8. Februar 2025.