4 19. Mit Schreiben vom 4. November 2024 erklärte die SSI, dass sie mit der Durchführung eines Zirkularverfahrens nach Art. 20 f. Verfahrensreglement einverstanden sei. Im Übrigen verweise sie integral auf ihren Antrag auf Eröffnung eines Disziplinarverfahrens und Beurteilung vom 28. März 2024. In Unkenntnis einer Eingabe der Gegenpartei könne sie sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht dazu äussern, würde sich aber explizit vorbehalten gegebenenfalls auf die Vorbringen der Gegenpartei im Rahmen ihres Rechts auf Replik zu reagieren.