Schliesslich wurden die Parteien darüber informiert, dass sie bis zum 4. November 2024 das Recht haben würden, in schriftlicher oder mündlicher Form Stellung zu nehmen sowie Anträge zu stellen, wobei darauf hingewiesen wurde, dass diese Frist auch für die Swiss Baseball and Softball Federation gelte, falls sie Parteistellung beantragen würde. Die Parteien wurden ferner dazu eingeladen, ihre Zustimmung zu einem Zirkularentscheid gemäss Art. 20 des Verfahrensreglements ebenfalls bis zum 4. November 2024 abzugeben. 18. Die Swiss Baseball and Softball