Darüber hinaus wurden den Parteien die Verfahrensakten zur Verfügung gestellt und über die Kommunikationsmittel mit dem Schweizer Sportgericht sowie die Möglichkeit eines Beistands und diejenige der unentgeltlichen Rechtspflege informiert. Des Weiteren wurde der Swiss Baseball and Softball Federation als nationalem Sportverband der angeschuldigten Person eine Frist von 10 Arbeitstagen gesetzt, um die Parteistellung in vorliegendem Verfahren beantragen zu können.