17. Mit Eröffnungsverfügung des Direktors Stiftung Schweizer Sportgericht vom 14. Oktober 2024 wurde den Parteien ausserdem die Bestellung des Gerichts, die zuständige Kammer sowie die Sprache des vorliegenden Verfahrens mitgeteilt. Darüber hinaus wurden den Parteien die Verfahrensakten zur Verfügung gestellt und über die Kommunikationsmittel mit dem Schweizer Sportgericht sowie die Möglichkeit eines Beistands und diejenige der unentgeltlichen Rechtspflege informiert.