III. Verfahren vor dem Schweizer Sportgericht 15. Gemäss Beschluss des Sportparlaments von Swiss Olympic vom 24. November 2023 wurde die Tätigkeit der Disziplinarkammer des Schweizer Sports per 30. Juni 2024 eingestellt. Sämtliche Kompetenzen der bisherigen Disziplinarkammer gingen an die Stiftung Schweizer Sportgericht über.3 16. Mit Eröffnungsverfügung des Direktors Stiftung Schweizer Sportgericht vom 14. Oktober 2024 wurde den Parteien mitgeteilt, dass das rubrizierte Verfahren mit sofortiger Wirkung von der Stiftung Schweizer Sportgericht übernommen wird.