Mit Email des Präsidenten der Disziplinarkammer des Schweizer Sports vom 8. Mai 2024 wurde der angeschuldigten Person die beantragte Fristerstreckung zur ergänzenden Stellungnahme bis zum 14. Mai 2024 gewährt. Mit Email vom 8. Mai 2024 erklärte die angeschuldigte Person, dass sie keine weiteren Ergänzungen zu den Ausführungen in der Email vom 30. April 2024 hätte und mit der Verfahrenssprache Deutsch einverstanden sei.