14. Mit Email vom 30. April 2024 nahm die angeschuldigte Person gegenüber dem Präsidenten der Disziplinarkammer des Schweizer Sports inhaltlich Stellung zu den Vorwürfen der SSI und beantragte gleichzeitig eine Fristerstreckung. Mit Email des Präsidenten der Disziplinarkammer des Schweizer Sports vom 8. Mai 2024 wurde der angeschuldigten Person die beantragte Fristerstreckung zur ergänzenden Stellungnahme bis zum 14. Mai 2024 gewährt.